Charlotte Mödlinger ist als Bildungsträgerin durch das Regierungs-Präsidium Baden-Württemberg gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG bescheinigt.
Die Bescheinigung basiert auf dem Privatschulgesetz Baden-Württemberg und bestätigt, dass ihre Bildungsangebote bestimmten staatlich definierten Qualitätskriterien entsprechen.
Damit sind ihre Fortbildungen umsatzsteuerfrei und erfüllen die formalen Voraussetzungen für anerkannte berufliche Weiterbildung im Sinne des deutschen Steuerrechts.